FÖRDERUNGEN

 

NÖ Bildungsförderung

 
Geförderter Personenkreis:
  • ArbeitnehmerInnen in der Privatwirtschaft
  • ArbeitnehmerInnen die Kinderbetreuungsgeld beziehen
  • ArbeitnehmerInnen die Weiterbildungsgeld beziehen
  • WiedereinsteigerInnen ohne AMS-Bezug
  • öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung
 
Voraussetzungen:
  • Der Hauptwohnsitz muss sich seit mind. 6 Monaten vor Kursbeginn in NÖ befinden.
  • Die Bildungsmaßnahme muss der berufsspezifischen Weiterbildung dienen und bei einem zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger absolviert werden.
  • Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten abzüglich von Dienstgeber- oder sonstigen Zuschüssen.
  • Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist eine mindestens 75%ige Anwesenheit oder ein positiver Prüfungsabschluss erforderlich.
 
Förderungshöhe:
In einem Zeitraum von 3 Jahren ab Erstantragsstellung können insgesamt höchstens € 2.500,- in Anspruch genommen werden.
Die Höhe der Förderung ist einkommensabhängig.
 
Einreichfrist:
Die Antragstellung kann frühestens 13 Wochen vor Kursbeginn bis spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn erfolgen.

Die Antragsstellung hat mittels Online-Antrag zu erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.noe.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/Foerderung_noeBildungsfoerderung.html 


 

Sonderprogramm „NÖ Lehre PLUS“ – NÖ Bildungsförderung


Geförderter Personenkreis:
  • Lehrlinge und Auszubildende (d.h. Personen mit einem aufrechten Lehr- oder Ausbildungsvertrag)

Voraussetzungen:
  • Der Hauptwohnsitz muss sich seit mind. 6 Monaten vor Kursbeginn in NÖ befinden.
  • Der Bezug der Familienbeihilfe
  • Die Bildungsmaßnahme muss bei einem zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger absolviert werden und der berufsspezifischen Weiterbildung dienen:
    • Informations- & Kommunikationstechnik
    • berufsbezogene Sprachkurse
    • parallel zur Lehrausbildung gestartete Vorbereitungskurse für Meisterprüfung/ Befähigungsprüfung, Werkmeisterschule
    • Stapler-, Kran-, Bagger- ADR-Kurse, C-Führerscheine
    • Vorbereitungskurse zur Lehrabschlussprüfung
    • Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten abzüglich von Dienstgeber- oder sonstigen Zuschüssen.
Förderungshöhe:
Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Kurskosten.
 
Einreichfrist:
Die Antragstellung kann frühestens 13 Wochen vor Kursbeginn bis spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn erfolgen.

Die Antragsstellung hat mittels Online-Antrag zu erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.noe.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/foerderung_LehrePlus.html 

 


Förderungen für Lehrbetriebe

Förderarten im Überblick
  • Kostenerstattung für Internats- bzw. Unterbringungskosten gem. §9 Abs. 5 BAG
  • Coaching und Beratung für Lehrbetriebe
  • Ausbildungsverbünde (zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen)
Gefördert werden Ausbildungsverbünde und Zusatzausbildungen über das Berufsbild hinaus im Ausmaß von 75 Prozent der Kurskosten bis zu einer Gesamthöhe von € 2.000,-. Zusätzlich können Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung bis zu einer Gesamthöhe im Ausmaß von 75 Prozent der Kurskosten bis zu einer Gesamthöhe von 
€ 500,- gefördert werden.
  • Ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen
Die Förderhöhe beträgt € 200,- pro Lehrabschlussprüfung mit gutem Erfolg und € 250,- pro Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung.
  • Übernahmeprämie für Lehrlinge aus überbetrieblichen Einrichtungen
Eine einmalige Prämie in der Höhe von € 1000,- pro Lehrling und Lehrbetrieb. Ausbezahlt wird nach Absolvierung des ersten Jahres im Unternehmen.
  • Auslandspraktikum
  • Basisförderung
Die Basisförderung gilt für alle Lehrverhältnisse und für Ausbildungsverhältnisse nach §8b (2) BAG die nach dem 1.1.2016 begonnen haben.
  • Lehre für Erwachsene
Lehrverhältnisse mit Personen über 18 Jahre können gefördert werden, wenn diese mindestens nach dem Entgelt für Hilfskräfte entlohnt werden.
  • Gleichmäßiger Zugang von jungen Frauen und jungen Männern zu den verschiedenen Lehrberufen
  • Berufsausbildung – Teilqualifizierungen (nur für vor dem 1.1.2016 begonnene Verträge)
  • Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten
  • Zusätzlicher Besuch von Berufsschulstufen
  • Weiterbildung der Ausbilder
Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen für Ausbilder im Ausmaß von 75 Prozent der Kosten bis zu einer Gesamthöhe von € 2.000,- pro Jahr.
  • Internationale Wettbewerbe

Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.wko.at/service/bildung-lehre/Gesamtuebersicht_Foerderarten_lehre.html 


 
HAUPTMENÜ