FÖRDERUNGEN
NÖ Bildungsförderung
Geförderter Personenkreis:
- ArbeitnehmerInnen in der Privatwirtschaft
- ArbeitnehmerInnen die Kinderbetreuungsgeld beziehen
- ArbeitnehmerInnen die Weiterbildungsgeld beziehen
- WiedereinsteigerInnen ohne AMS-Bezug
- öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung
Voraussetzungen:
- Der Hauptwohnsitz muss sich seit mind. 6 Monaten vor Kursbeginn in NÖ befinden.
- Die Bildungsmaßnahme muss der berufsspezifischen Weiterbildung dienen und bei einem zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger absolviert werden.
- Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten abzüglich von Dienstgeber- oder sonstigen Zuschüssen.
- Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist eine mindestens 75%ige Anwesenheit oder ein positiver Prüfungsabschluss erforderlich.
Förderungshöhe:
In einem Zeitraum von 3 Jahren ab Erstantragsstellung können insgesamt höchstens € 2.500,- in Anspruch genommen werden.Die Höhe der Förderung ist einkommensabhängig.
Einreichfrist:
Die Antragstellung kann frühestens 13 Wochen vor Kursbeginn bis spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn erfolgen.Die Antragsstellung hat mittels Online-Antrag zu erfolgen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
NÖ Bildungsförderung NEU - Land Niederösterreich (noe.gv.at)
Sonderprogramm „NÖ Lehre PLUS“ – NÖ Bildungsförderung
Geförderter Personenkreis:
- Lehrlinge und Auszubildende (d.h. Personen mit einem aufrechten Lehr- oder Ausbildungsvertrag)
Voraussetzungen:
- Der Hauptwohnsitz muss sich seit mind. 6 Monaten vor Kursbeginn in NÖ befinden.
- Der Bezug der Familienbeihilfe
- Die Bildungsmaßnahme muss bei einem zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger absolviert werden und der berufsspezifischen Weiterbildung dienen:
- Informations- & Kommunikationstechnik
- berufsbezogene Sprachkurse
- parallel zur Lehrausbildung gestartete Vorbereitungskurse für Meisterprüfung/ Befähigungsprüfung, Werkmeisterschule
- Stapler-, Kran-, Bagger- ADR-Kurse, C-Führerscheine
- Vorbereitungskurse zur Lehrabschlussprüfung
- Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten abzüglich von Dienstgeber- oder sonstigen Zuschüssen.
Förderungshöhe:
In einem Zeitraum von 3 Jahren ab Erstantragsstellung können insgesamt höchstens € 2.500,- in Anspruch genommen werden.Die Höhe der Förderung ist einkommensabhängig.
Die Höhe der Förderung beträgt 80% der Kurskosten.
Einreichfrist:
Die Antragstellung kann frühestens 13 Wochen vor Kursbeginn bis spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn erfolgen.Die Antragsstellung hat mittels Online-Antrag zu erfolgen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Sonderprogramm "NÖ Lehre PLUS" – NÖ Bildungsförderung - Land Niederösterreich (noe.gv.at)
Förderungen für Lehrbetriebe
Förderarten im Überblick
- Ausbildungsverbünde (zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen)
- Gefördert werden Ausbildungsverbünde und Zusatzausbildungen über das Berufsbild hinaus im Ausmaß von 75 Prozent der Kurskosten bis zu einer Gesamthöhe von € 3.000,-. Zusätzlich können Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung bis zu einer Gesamthöhe im Ausmaß von 75 Prozent der Kurskosten bis zu einer Gesamthöhe von
€ 500,- gefördert werden.
- Gefördert werden Ausbildungsverbünde und Zusatzausbildungen über das Berufsbild hinaus im Ausmaß von 75 Prozent der Kurskosten bis zu einer Gesamthöhe von € 3.000,-. Zusätzlich können Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung bis zu einer Gesamthöhe im Ausmaß von 75 Prozent der Kurskosten bis zu einer Gesamthöhe von
- Kostenerstattung für Internats- bzw. Unterbringungskosten gem. §9 Abs. 5 BAG
- Coaching und Beratung für Lehrbetriebe
- Ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen
- Die Förderhöhe beträgt € 200,- pro Lehrabschlussprüfung mit gutem Erfolg und € 250,- pro Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung.
- Auslandspraktikum
- Basisförderung
- Die Basisförderung gilt für alle Lehrverhältnisse und für Ausbildungsverhältnisse nach §8b (2) BAG die nach dem 1.1.2016 begonnen haben.
- Lehre für Erwachsene
- Lehrverhältnisse mit Personen über 18 Jahre können gefördert werden, wenn diese mindestens nach dem Entgelt für Hilfskräfte entlohnt werden.
- Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten
- Zusätzlicher Besuch von Berufsschulstufen
- Weiterbildung der Ausbilderinnen und Ausbilder
- Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen für Ausbilderinnen und Ausbilder im Ausmaß von 75 Prozent der Kosten bis zu einer Gesamthöhe von € 2.000,- pro Jahr.
- Internationale Wettbewerbe
- Prämie für Übernahme von Lehrlingen
- Eine einmalige Prämie in der Höhe von € 1.000,- pro Lehrling und Lehrbetrieb. Ausbezahlt wird nach Absolvierung des ersten Jahres im Unternehmen.
- Zusatzausbildungswochen in der Bauindustrie
- Diese Förderung betrifft nur Lehrlinge von Bauindustrie-Unternehmen in folgenden Lehrberufen: Maurer:in, Hochbau, Hochbauspezialist:in, Schalungsbau, Betonbau, Betonbauspezalist:in, Tiefbauer:in, Tiefbau, Tiebauspezialist:in, Gleisbautechnik
Gefördert werden maximal 3 Zusatzbildungswochen pro Lehrling mit in Summe 2.000 Euro pro Jahr wenn diese an einer vom Fachverband der Bauindustrie akkreditierten Bildungseinrichtung absolviert wurden.
- Diese Förderung betrifft nur Lehrlinge von Bauindustrie-Unternehmen in folgenden Lehrberufen: Maurer:in, Hochbau, Hochbauspezialist:in, Schalungsbau, Betonbau, Betonbauspezalist:in, Tiefbauer:in, Tiefbau, Tiebauspezialist:in, Gleisbautechnik
Weitere Informationen finden Sie unter:
Förderungen für Lehrbetriebe - WKO
Teilen Sie hier unsere BAUAkademie-Seite: